Kostenübernahme
Abrechnung über die Pflegeversicherung
In vielen Fällen können die Kosten für unsere Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Um die Kostenübernahme von der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad haben, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird.
Die Kostenübernahme beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegeversicherung. Hierfür sind in der Regel der Pflegegradbescheid und ein Kostenvoranschlag von uns als Pflegedienst erforderlich.
Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Es können jedoch auch Zusatzleistungen anfallen, die selbst getragen werden müssen. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung.
Wenn Sie in einen Pflegegrad eingeordnet sind, rechnen wir unsere Einsätze bis zum Höchstsatz des jeweiligen Pflegegrads direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegeleistungen, die darüber hinausgehen, werden Ihnen privat berechnet.
Ihre Optionen
Häusliche Pflege und Betreuung
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und steht Angehörigen zur Verfügung, welche die zu pflegende Person komplett privat versorgen. Die Höhe des Pflegegeldes hängt dabei vom Pflegegrad ab.
Kombinationsleistungen sind eine Option der Pflegekasse, wenn pflegende Angehörige zusätzlich zu privater Pflege und Betreuung einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse erhöht in diesem Fall das Pflegegeld, damit der zu pflegenden Person eine angemessene Betreuung gewährleistet werden kann. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem zugelassenen Dienstleister und den Pflegekassen.
Pflegesachleistungen können Sie für einen kassenzugelassenen Betreuungs- und Pflegedienst nutzen. Sie bieten Ihnen einen höheren Leistungsbetrag im Vergleich zum Pflegegeld. Wenn Sie Pflegesachleistungen erhalten, entfällt die Auszahlung des Pflegegeldes. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt mit den Pflegekassen.
Hilfestellungen
Zusätzliche Mittel und Budgets
Die Verhinderungspflege ist eine Möglichkeit für pflegende Angehörige, eine stundenweise Entlastung von der Pflegeaufgabe zu erhalten. Wenn Sie als pflegende Person vorübergehend gehindert sind oder eine Auszeit benötigen, beteiligt sich die Pflegeversicherung. Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können Unterstützung von bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr erhalten.
Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine stationäre Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent davon – also 806 € pro Jahr – in das Budget der Verhinderungspflege einfließen lassen. So steht Ihnen ein erweitertes Budget von insgesamt 2.418 € pro Jahr zur Verfügung, das für eine Pflegeauszeit genutzt werden kann.
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €. Mit diesem Budget können Sie sich Unterstützung im Haushalt, bei Arztbesuchen und gemeinsamen Aktivitäten wie Spaziergängen einholen. Kosten vom Pflegedienst, die Sie privat begleichen, können zudem von der Einkommenssteuer abgesetzt werden, wodurch sich die Steuerzahlungen um bis zu 4.000 € pro Jahr reduzieren können.
Freie Pflegekapazitäten
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