Kostenübernahme
Transparenz und Verständlichkeit
Im Überblick
Die Finanzierungsoptionen
Während die Krankenkasse den Pflegedienst bezahlt, wenn es um Leistungen der häuslichen Krankenpflege geht, ist die Pflegeversicherung bei Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zuständig. Wenn Sie Leistungen von Ihrer Pflegeversicherung erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Wir stehen Ihnen beim Beantragen gern zur Seite. Es gibt dabei mehrere Optionen, Pflegegeld zu erhalten.
Wenn Angehörige die zu pflegende Person komplett privat versorgen, zahlt die Pflegekasse einen gewissen Betrag abhängig vom Pflegegrad. Falls Sie als Angehöriger neben der privat erbrachten Pflege auch auf einen Pflegedienst zurückgreifen, erhalten Sie Kombinationsleistungen. So erhöht sich der Betrag des Pflegegeldes.
Pflegesachleistungen haben im Vergleich zum Pflegegeld einen deutlich höheren Betrag. Wenn Sie diese in Anspruch nehmen, entfällt allerdings das Pflegegeld.
Sind Sie ein pflegender Angehöriger und möchten stundenweise entlastet werden? Oder sind Sie zeitweise verhindert? Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege. In diesem Fall können Sie ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612 € im Kalenderjahr erhalten. Dieser Betrag kann aufgestockt werden, wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen. So können 50 % des Budgets der Kurzzeitpflege auf das Budget der Verhinderungspflege gerechnet werden. In diesem Fall können Sie bis zu 2.418 € für die Verhinderungspflege pro Jahr erhalten.
Außerdem stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 Entlastungsleistungen zu. Diese betragen 125 € monatlich. Das Geld können Sie verwenden, um sich Unterstützung im Haushalt oder eine Begleitung zum Arzt sowie für gemeinsame Aktivitäten zu holen.
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Gerne stellen wir Ihnen in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch unsere Leistungen vor. Dazu kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder an einen Ort Ihrer Wahl.
Unsere Frau Maus (Pflegedienstleitung) freut sich auf Ihren Anruf unter 0202 – 31 77 26 40. Für eine Online-Anfrage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
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