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Glossar zur Ambulanten Pflege

Pflegegrade

Mit diesem Abucura-Pflege-Glossar möchten wir Ihnen nicht nur die komplexe Welt der Pflege näherbringen, sondern auch die bestmögliche Unterstützung bieten. Unser Glossar soll Ihnen dabei helfen, die komplexe Welt der Pflege besser zu verstehen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Denn die Pflegebranche ist voller Fachbegriffe, die auf den ersten Blick nicht immer verständlich sind. Unser Glossar bietet Ihnen eine klare und strukturierte Übersicht über die wichtigsten Begriffe in der Pflege. Von A wie aktivierende Pflege, über N wie Nachtpflege bis W wie Wohnraumanpassung – hier finden Sie leicht verständliche Erklärungen, die Ihnen helfen, sich besser zurechtzufinden.

Jeder hat das Recht, bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad zu beantragen. Dafür genügt es, die Pflegekasse telefonisch, per E-Mail oder schriftlich über den Wunsch zu informieren. Um festzustellen, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Der MD sendet einen Gutachter, der zu einem vereinbarten Termin das häusliche Umfeld des Antragstellers besucht und bei Bedarf einen Pflegegrad festlegt.
In Deutschland wird die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 auf Grundlage eines Punktesystems vorgenommen, das die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person bewertet. Hier eine Übersicht über die erforderlichen Punktzahlen für jeden Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

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